Unsere AGBs

Das berühmte Kleingedruckte – kurz, knapp und leserlich

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.

4.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

4 b) Die Einsparungen betragen nach den Konditionenempfehlungen des Bayrischen Hotel- und Gaststättenverbandes: bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Vollpension) 40% des Pensionspreises, bei Ferienwohnungen/ Ferienhäuser 10%.

5.a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4. errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Zusätzlich: Bitte beachten Sie die aktuellen bayrischen Bestimmungen unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/